Satzung des "Fördervereins Wildpark Christianental Wernigerode" in der Fassung vom 26. November 2010

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Wildpark Christianental Wernigerode". Sitz des Vereins ist Wernigerode, 38855 Wildpark Christianental. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Name lautet "Förderverein Wildpark Christianental Wernigerode e.V."
(2) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein hat den Zweck, den Wildpark Christianental Wernigerode bei seinen Aufgaben der Hege und Pflege der einheimischen Tierwelt sowie bei Natur- und Artenschutz zu unterstützen.
(2) Der Verein verfolgt durch Förderung des Wildparkes ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (Abschnitt "steuerbegünstigte Zwecke").
(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
(4) Der Vereinszweck soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
(5) Der Verein arbeitet mit dem Träger des Wildparks Christianental zusammen, ohne Einfluss auf die Verwaltung und die personellen Belange des Wildparkes zu nehmen.
(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.



§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede an der Verwirklichung des Vereinszweckes interessierte natürliche oder juristische Person werden.
(2) Ehrenmitglieder können von der Mitgliederversammlung ernannt werden.


§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle volljährigen und juristischen Personen haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
(2) Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
(3) Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen.
(4) Die Mitglieder sind verpflichtet,


§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Lehnt der Vorstand ab, kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig.
(2) Die Mitgliedschaft endet


§ 6 Jahresbeitrag

(1) Der Verein erhebt einen Beitrag, gemäß einer der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung
(2) Der Beitrag ist bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres zu entrichten
(3) Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.


§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind


§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung der Finanzmittel und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
(4) Der Kassenwart verwaltet die Finanzmittel und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines der beiden Vorsitzenden.
(5) Der 1. Vorsitzende - im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende - und ein weiteres Vorstandsmitglied werden gemeinsam zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die den Verein mit weniger als 5.000 EUR belasten. Bei höheren Beiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
(6) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Einsetzung eines neuen Vorstandes im Amt.
(7) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die verbleibenden Vorstandsmitglieder das Recht, ein Vereinsmitglied als Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.


§ 8a Ehrenvorstände

Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes Ehrenvorstände berufen.


§ 9 Der Beirat

(1) Dem Vorstand wird ein Beirat zur Seite gestellt. Dieser besteht aus drei volljährigen fachkundigen Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.
(2) Der Beirat ist für die ihm von der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben zuständig.


§ 10 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan und wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen
. (2) Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindesten zwei Wochen schriftlich einzuladen.
(3) Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
(4) 10% der Mitglieder können in schriftlicher Form die Einberufung der Mitgliederversammlung vom Vorstand fordern.
(5) Die Mitgliederversammlung ist mit den Mitgliedern des Vorstandes und mindestens 5 weiteren Vereinsmitgliedern beschlussfähig und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
(6) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: Die Wahl dieser Gremien erfolgt nur auf Antrag geheim.


§ 11 Beschlüsse und Niederschriften

(1) Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen sind schriftlich abzufassen und vom Sitzungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen.
(2) Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§12 Satzungsänderungen

(1) Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekanntzugeben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.


§ 13 Vermögen

(1) Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 14 Vereinsauflösung

(1) Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.
(2) Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren.
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Wernigerode, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für die Förderung des Naturschutzes zu verwenden hat.

Willkommen auf den Internetseiten vom Wildpark Christianental und dessen Förderverein.

Lieber Webseitenbesucher, Es begrüßt Sie herzlich ein ganzjährig geöffneter,

familienfreundlicher Wildpark

mit weiträumig angelegten Naturgehegen in malerischer Umgebung mit urwüchsigem Baumbestand. Hier sehen Sie u.a. Tag- und Nachtgreifvögel, Waschbären, Luchse, Marder, Wildkatzen und im Haustiergehege Ziegen, Schafe und Zwergkaninchen. Mittendrin befindet sich ein moderner Spielplatz für unsere Jüngsten mit rustikalen Geräten aus Naturmaterialien und ganz besonderem Charme, in dem die

Themen Natur, Wald und Harzer Sagenwelt eine schöne Rolle spielen

. Eingebettet in das

herrlich gelegene Christianental können die Tiere des Harzes aus nächster Nähe erlebt

und beobachtet werden.Wir wünschen viel Spaß auf unseren Webseiten und freuen uns auf Ihren Besuch im Park. Der

familienfreundliche, 1974 gegründete Wildpark liegt langgestreckt im Christianental

südöstlich der Stadt. Auf einer Fläche von 8 Hektar können Sie in großen Freianlagen viele in Deutschland beheimatete Tiere aus nächster Nähe bestaunen, die man sonst in den Wäldern nur noch selten oder gar nicht zu Gesicht bekommt. Ein Großgehege beherbergt Rot-, Dam- und Muffelwild, auch Schwarzwild wird gehalten. In verschiedenen Volieren finden sich Raben, Finken und Jagdfasane. Wildenten und Gänse komplettieren den Vogelbestand. Die neuen riesigen Netzgittervolieren dienen der Haltung von Greifvögeln und auch der Auswilderung gesund gepflegter Tiere. Ein kleines Highlight gerade für unsere Kleinsten ist die Mäusevilla, in der sich die kleinen Schnurrer wie "Zuhause" fühlen und von Zuschauern ganz nah beobachtet werden können.

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Der familienfreundliche, 1974 gegründete Wildpark liegt langgestreckt im Christianental südöstlich der Stadt. Auf einer Fläche von 8 Hektar können Sie in großen Freianlagen viele in Deutschland beheimatete Tiere aus nächster Nähe bestaunen, die man sonst in den Wäldern nur noch selten oder gar nicht zu Gesicht bekommt. Ein Großgehege beherbergt Rot-, Dam- und Muffelwild, auch Schwarzwild wird gehalten. In verschiedenen Volieren finden sich Raben, Finken und Jagdfasane. Wildenten und Gänse komplettieren den Vogelbestand. Die neuen riesigen Netzgittervolieren dienen der Haltung von Greifvögeln und auch der Auswilderung gesund gepflegter Tiere. Ein kleines Highlight gerade für unsere Kleinsten ist die Mäusevilla, in der sich die kleinen Schnurrer wie "Zuhause" fühlen und von Zuschauern ganz nah beobachtet werden können.